"Die Schulkonferenz berät und beschließt über alle wichtigen Fragen der Zusammenarbeit von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und deren Vertretungen sowie an beruflichen Schulen mit den Ausbildungsbetrieben. Beschlüsse über Angelegenheiten mit finanziellen Auswirkungen für den Schulträger sind gemeinsam mit diesem vorzubereiten und können nur mit Zustimmung des Schulträgers wirksam werden. Die Schulkonferenz soll bei Meinungsverschiedenheiten vermitteln und für einen sachgerechten Interessenausgleich sorgen."
Quelle: § 76 (5) des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2010
Lehrer_innen:
Zeitel-Nehls, Kathrin
Rädke, Jan
Wittenburg, Heike
Kaspar, Birgit
Sachse, Gudrun
Wolbring, Barbara
Eltern:
Jakisch, Mathias (1. Vors.)
Mücket, Jörg
Zielke, Anne (stv. Vors.)
Schulz, Doreen
Klatt, Nicole
Wilhelms, Gunnar
Schüler_innen:
Gaede, Pauline (Vors.)
Munkelt, Luca (stv. Vors.)
Schoknecht, Mena-Chiara
Brockmann, Kim Sophie
Bauer, Finnja
Möller, Alina
Vertreterin des Schulverwaltungsamtes:
Lack, Beate